Für Tierbesitzer

Wann sind pathologische Untersuchungen zytologischer und histologischer Proben sinnvoll?


Bei zahlreichen Erkrankungen unserer Tiere können pathozytologische und pathohistologische Untersuchungen zu genaueren diagnostischen Aussagen führen, als beispielsweise klinische, labordiagnostische und bildgebende Untersuchungen allein. Häufig ist das bei Hauterkrankungen und bei Tumorerkrankungen der Fall.

In vielen Fällen sind die pathologischen Untersuchungsergebnisse Voraussetzung für eine gezielte Therapie und für prognostische Aussagen.

Bei zahlreichen Tumorerkrankungen kann nur die pathologische Untersuchung zur genauen Diagnose führen, die für das weitere therapeutische Vorgehen des Klinikers entscheidend ist.

In Ihrer Tierarztpraxis werden die Proben entnommen und zur Diagnostik eingeschickt. Unsere Untersuchungsergebnisse übermitteln wir an die Tierarztpraxis und die behandelnden Kolleginnen und Kollegen beprechen die Befunde und das weitere Vorgehen mit Ihnen.

 

In welchen Fällen ist die Sektion von Tieren sinnvoll?


Durch die Sektion von verstorbenen Tieren lassen sich verschiedene Fragestellungen beantworten, die den Tierbesitzer oder Tierarzt beschäftigen.

Insbesondere bei ungeklärter Todesursache, vermuteten Erkrankungen, Verdacht auf Infektionen / Zoonosen, Intoxikationen (Vergiftungen) oder Verdacht auf Fremdverschulden ist die Sektion sinnvoll.

Die Klärung der Todesursache ermöglicht vielen Tierbesitzern einen besseren Umgang mit dem Verlust ihres Tieres. Manchmal fühlen sie sich schuldig und befürchten, nicht alles für ihr Tier getan zu haben. In den meisten Fällen können derartige Gewissensbisse durch die Sektion ausgeräumt werden.

Infektionskrankheiten können für Kontakttiere eine Gefahr darstellen. Werden sie erkannt, können durch prophylaktische und frühzeitig eingeleitete Therapiemaßnahmen weitere Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden.

Bei unseren Haus- und Heimtieren gibt es Infektionen (durch Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten ausgelöst), die auch den Tierbesitzer betreffen können. Diese Zoonosen zu erkennen, kann für Menschen mit Kontakt zu betroffenen Tieren wichtig sein. Auch dies lässt sich durch eine Sektion klären.

Stellen wir Fremdverschulden als Todesursache fest, führen wir auf Wunsch des Besitzers / Auftraggebers Beweissicherungs-maßnahmen mit umfangreicher Dokumentation durch. Diese forensischen Sektionen sind sehr aufwändig, ermöglichen dem geschädigten Tierbesitzer jedoch, gegebenenfalls rechtliche Schritte mit Aussicht auf Erfolg einzuleiten.

 

Was geschieht mit dem Tier nach der Sektion?


Alle von uns untersuchten Tiere werden nach Abschluss der Untersuchungen eingeäschert (kremiert). Dies erfolgt in zugelassenen Tierkrematorien. Die Auswahl des Krematoriums obliegt dem Tierbesitzer, ebenso die Art der Kremierung (z. B. Einzel- oder Sammelkremierung). Bis zur Abholung durch das beauftragte Krematorium wird der Tierkörper bei uns tiefgefroren aufbewahrt.

 

Wie lange dauern die Untersuchungen und wie werden die Ergebnisse übermittelt?


Nach Eingang eines Tieres wird dieses schnellstmöglich seziert, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Entnommene Organ- und Gewebeproben werden histologisch aufgearbeitet (Fixation, Zuschnitt, Paraffineinbettung, Anfertigung histologischer Schnittpräparate mit Färbung) und am Mikroskop untersucht. Die histopathologische Aufarbeitung ist ein mehrtägiger Prozess, dessen Dauer u. a. von den zu untersuchenden Proben abhängt.

Nach der Sektion und der histopathologischen Untersuchung wird der Sektionsbericht erstellt, in den auch die Ergebnisse weiterführender Untersuchungen (z. B. Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) einfließen.

Der Sektionsbericht wird dem Tierbesitzer / Auftraggeber i. d. R. innerhalb von 10 Tagen per Brief zugesandt. In besonderen Fällen (z. B. Verdacht auf Fremdverschulden oder relevante Infektionen, Absprache weiterführender Untersuchungen) kontaktieren wir den Tierbesitzer vorab telefonisch.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?


Mit dem Sektionsbericht erhält der Tierbesitzer / Auftraggeber die Rechnung. Diese ist per Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Barzahlung vor Ort ist ebenfalls möglich. Zahlung mit EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.


Mit wem kann ich offene Fragen besprechen?


Die Ergebisse der zytologischen und histologischen Untersuchungen eingesandter Proben besprechen die behandelnden Tierärztinnen und Tierärzte mit den Patientenbesitzern.

Sollten Sie Fragen zum Sektionsbericht Ihres Tieres haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

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